Personenschäden

Unter einem Personenschaden versteht man ein schadensstiftendes Ereignis, das Krankheit, Invalidität oder Tod von Personen zur Folge hat.  Häufig ist streitig, ob das Ereignis eigen- oder fremdverschuldet ist und wer ggf. dafür einstandspflichtig ist. Auch hier verfüge ich über langjährige Erfahrung und umfassende Kenntnisse, insbesondere bei der Abwehr von Ansprüchen im Auftrag der Versicherungswirtschaft.