Verkehrsrecht

Die Abwehr von Haftungsansprüchen im Auftrag von Versicherern gehört zu meinem Spezialgebiet. Meine umfassenden Kenntnisse werden durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstrichen. Nach einem Verkehrsunfall dreht es sich regelmäßig um die Fragen der Haftung und der Haftungsquote. Außerdem besteht häufig Streit über einzelne Schadenspositionen und deren Höhe. Bei diesen Themen ist es von großem Vorteil, wenn die regionale Rechtsprechung dazu bekannt ist. Ich übernehme üblicherweise die Steuerung und Abwicklung des gerichtlichen Verfahrens im Auftrag und im Interesse des jeweiligen Versicherers. Ich bin seit 20 Jahren in diesem Bereich tätig.